Spenden
Helfen Sie den Straßenhunden
Es gibt verschiedene Wege Tieren in Not zu helfen und den Tierschutz zu unterstützen. Wir wertschätzen jede Art Ihrer Hilfe, auch Sachspenden (z.B. Hundehütten, Futter, Näpfe, Flohmittel, Medikamente, Baumaterial für Gehege, Zäune etc.) .
Wenn Sie per Spenden helfen möchten:
Spenden an die „Heart for Strays Foundation“ können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu erhalten Sie eine vom Zuwendungsempfänger auszustellende Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Spenden können bis zu einer Höhe von 20% des zu versteuernden Einkommens von der Steuer abgesetzt werden.
Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 45.000 Euro können bis zu 9.000 Euro steuerbegünstigt gespendet werden.
Das zu versteuernde Einkommen verringert sich entsprechend auf 36.000 Euro.
Tieren über den Tod hinaus helfen:
Es ist auch möglich, Tiere über den eigenen Tod hinaus im Testament zu bedenken. Unsere Stiftung kann als Alleinerbe oder Vermächtnisnehmer (für einen Teil des Erbes) eingesetzt werden.
Im Fall einer Erbschaft muss die Stiftung keine Steuern zahlen, weil sie als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und deswegen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit ist.
Jede Spende und testamentarische Zuwendung an die “Heart for Strays Foundation” kommt somit zu 100 Prozent den Tieren und dem Tierschutz zugute.
Im Namen der Straßenhunde, denen wir mir unserer Arbeit konkrete Hilfe leisten und für deren Schutz wir nachhaltig eintreten, DANKEN wir Ihnen für Ihre Empathie, Hilfe und Ihr Vertrauen in unsere Arbeit.
Unsere Hilfe für Tiere erfordert erhebliche Summen, bitte helfen Sie mit einer Spende.
Kontoverbindung:
Heart For Strays Stiftung
Frankfurter Volksbank e.G.
IBAN: De83 5019 0000 6400 8090 28
BIC: FFVBDEFF
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